Fwd: 05/2021 • Abzocke in Bundesliga und Free-2-Play

Bundesliga-Profis verdienen Millionengehälter. Vom Manager übers Ohr gehauen zu werden, gehört sich nicht. In angeblich kostenloses Free-2-Play-Spielen auch nicht.


Vorwort

Abzocke ist an vielen Stellen legal ‒ und nicht selten wäre es auch durchaus richtig, zu behaupten, dass die Betroffenen selbst aufpassen müssen. Das kann und darf aber keine Ausrede sein. Vor allem dann nicht, wenn Kinder und Jugendliche involviert sind. Für sie gilt ein besonderer Schutz und damit besteht auch eine Verantwortung. Oft tragen die Eltern diese Verantwortung, aber wer ein Produkt gezielt an eine junge Zielgruppe richtet, muss ebenfalls diese Verantwortung tragen. Videospiele selbst sind kein schlechteres Medium als das Fernsehen, das nebenbei bemerkt auch bei Eltern in Verruf stand und teils noch immer steht. Auch Comics oder gar Bücher zählen zu dieser Riege. Ein Medium steht im Kontext von Anwendung und Inhalt. Allein hat es weder einen Wert noch eine Qualität.

Drucksachen

Free2Play-Abzocke

Nora Beyer, GameStar 05/2021, 21. April 2021

Grundsätzlich ist es so: Der Einsatz von auch manipulativen Spielmechanismen ist ’nicht grundsätzlich verboten‘, so die Landesanstalt für Medien NRW. Rechtlich relevant wird es bei Free2Play-Spielen erst dann, wenn die eingesetzten Mittel entweder Belange des Jugendschutzes berühren oder in den Anwendungsbereich von Glücksspielen fallen. Beides ist nämlich streng reglementiert.

Free-2-Play, also gratis spielen, klingt erst einmal verlockend. Nichts zahlen, aber dafür stundenlangen Spielspaß bekommen? Warum nicht? Aber die Entwicklung will natürlich bezahlt werden. Und so geht es ganz nach dem kapitalistischen Grundsatz „Zeit ist Geld“ schnell nicht mehr um stundenlangen Spielspaß, sondern um stundenlanges, beinhartes Grinding für das neue Schwert oder das nächste Level. Alternativ sind schnell mal ein paar Cent oder auch wenige Euro gezückt und der Spaß steht wieder im Vordergrund. Von Dauer ist der Effekt aber nicht. Den Spielspaß gibt es nur also kostenpflichtiges Abo. Aufgeteilt in unscheinbare Kleinbeträge.


Lang lebe… das Spiel? – Gedanken zur Langlebigkeit von digitalen und physischen Spiele-Releases

Sylvio Konkol, spielkritik.com, 6. April 2021

Nachproduktionen oder komplette Neuauflagen sind natürlich möglich, lohnen sich für Hersteller und Händler aber nur, wenn man davon ausgehen kann, eine stattliche Anzahl zu verkaufen (zu Preisen, die die Nachproduktion lohnen). In der Regel wird das spätestens dann nicht länger der Fall sein, wenn auch die zugehörige Hardware nicht mehr vertrieben wird. Klein- und Kleinstauflagen, wie bei Büchern, kennt die Spieleindustrie kaum, von flexiblen On-Demand-Lösungen ganz zu schweigen.

Digital oder physisch. Die Pro- und Kontra-Argumente für beide Seiten sind schnell gefunden. Welche Distributionsform am Ende siegt, hängt von den eigenen Lebensumständen und persönlichen Präferenzen ab. Daraus sollte aber niemand ableiten, dass eine Vertriebsform besser oder schlechter ist als die andere. Sie decken nur unterschiedliche Bedürfnisse ab. Allerdings haben sie auch vonseiten der Hersteller unterschiedliche Voraussetzungen, bei denen kleine Entwicklerstudios und Publisher stets im Nachteil sind. Digital publizieren ist einfach und günstig; Daten lassen sich beliebig oft duplizieren. Für eine physische Version muss das Unternehmen in Vorkasse treten und hoffen, dass der Markt groß genug ist.


Ich die Gamerin, die multimediale Sekundärliteraturkonsumentin

Claudia Feiner, videospielgeschichten.de, 14. April 2021

Computerspiele begleiten mich schon mein ganzes Leben. […] Ab Mitte 20 fürchtete ich aber, das Erwachsenenleben und Gaming würde sich gegenseitig ausschließen und mein Hobby hätte in einem ’seriösen‘ Lebensentwurf keinen Platz. Es war die Zeit als die primären Medien zu Computerspielen, die klassischen Printmagazine, ihren Auflagenzenit überschritten und das Internet in einer Himmelsrichtung dämmerte, der sich alle, also auch der klassische Spielejournalismus erst noch zuwenden mussten.

Warum dürfen Medien denn nicht gleichberechtigt nebeneinander stehen? Warum müssen Theater und klassischere Literatur als elitäre Kultur der höheren Klassen gelten, während Fernsehen oder Videospiele am unteren Ende der Kette stehen. Gut in Erinnerung geblieben ist Literaturkritiker Marcel Reich-Ranicki, der 2008 den Deutschen Fernsehpreis ablehnte. Inhalte können sehr wohl von unterschiedlicher Qualität sein. Es wäre aber falsch, das Medium für diese Qualität verantwortlich zu machen.


Wie einst Ottmar Hitzfeld

Benjamin Gildemeister, wall-jump.com, 24. April 2021

Was ich erinnere: Gegen jede Vernunft rotierte ich wie einst Ottmar Hitzfeld und brachte die größten Gurken aufs Feld, damit auch sie eine Chance auf eine Gehaltserhöhung hatten. Und mein erfolgreichster Spieler durfte auch dann beim Verein bleiben, als alle anderen schon längst durch Neuzugänge aus Brasilien und Portugal ersetzt worden waren.

Im Profifußball die gut bezahlten Top-Spieler auf der Bank sitzen zu lassen, nur damit sich die Aushilfskraft in der Innenverteidigung mit viel Glück in Szene setzen kann, lässt schon Zweifel an der Realität zu. Ganz zu schweigen, dass sich Profis mit weniger als 10 Prozent ihres derzeitigen Gehaltes zufriedengeben, nur weil ihnen eine lausige Mark angeboten wurde. Umso löblicher, dass nur eine der beiden Optionen in die Tat umgesetzt wurde.


Der Doom-Vertrag

Sven Himmen, wall-jump.com, 21. April 2021

In diesem Vertrag stellte er die knallharten Fakten zusammen. Doom war ab achtzehn. Doom war indiziert. Außerdem handelte es sich um eine Raubkopie. Sollte eines Tages die Polizei vor der Tür stehen, um mich wegen einem dieser Umstände festzunehmen, verpflichteten sich meine Eltern vertraglich dazu, ihn deswegen nicht zu belangen und die Schuld einzig und allein selbst zu tragen.

Dass ein solcher Vertrag vor Gericht auch nur einen Funken Gültigkeit besitzt, ist eher zweifelhaft. Dieser Frage müssen aber Menschen aus der Rechtswissenschaft nachgehen. Aber schon allein die Überlegung, gegen Gesetze zu verstoßen, sich aber das Gesetz zur Straffreiheit zunutze machen zu wollen, zeugt von einem speziellen Charakter ‒ die Eltern, die diesen Vertrag unterschrieben, mit eingeschlossen. In Anbetracht der Realität gingen sie aber ein vergleichsweise geringes Risiko ein.

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